AGB | Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. GELTUNGSBEREICH & VERTRAGSPARTNER
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im folgenden AGB, gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Wohnungen und Apartments zur Beherbergung, die zwischen der LoC-Life of Comfort GmbH (im folgenden LoC) und Dritten (Gast) abgeschlossen werden, sowie für Alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von den vorbenannten Gesellschaften.
1.2 Vertragspartner des Gastes in Deutschland ist die LoC-Life of Comfort GmbH.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2. RESERVIERUNGEN/BUCHUNG
2.1 Mit der Durchführung einer Reservierung/Buchung bietet der Gast den Abschluss eines Beherbergungsvertrages an. Bei entsprechender Verfügbarkeit des gebuchten Apartments erhält der Gast von LoC eine Reservierungs-/Buchungsbestätigung. Durch diese Bestätigung kommt ein Beherbergungsvertrag zwischen LoC und dem Gast zustande.
2.2 Angebote von LoC in Bezug auf verfügbare Apartments sind freibleibend und unverbindlich. LoC steht es frei den Abschluss eines Beherbergungsvertrages nach eigenem Ermessen abzulehnen.
2.3 Soweit der Gast in einem angebotenen Objekt nur eine Kategorie gebucht hat, hat der Gast keinen Anspruch auf Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung in einer bestimmten Wohnung/Einheit. Branchenübliche Einschränkungen wie Mindestaufenthalte, Buchungsgarantien oder Anzahlungen für bestimmte Reisedaten behält sich LoC vor.
3. STORNIERUNGSFRISTEN/RÜCKTRITT DES KUNDEN/NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN
3.1 Erst mit der Zahlung des Gastes an LoC liegt eine unbedingte Reservierung vor. Diese können durch den Gast gemäß der ausgewiesenen Stornierungsbedingungen und Stornierungsfristen kostenfrei unter Angabe der entsprechenden Reservierungsnummer storniert werden.
Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen (Ablauf kostenfreie Stornofrist), besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt LoC einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält LoC den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung, oder verspäteter Stornierung. LoC hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersten Kosten anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann LoC den Abzug für Ersatzaufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Zusätzlich werden bei Nichterscheinen des Gastes im Falle von mehrtägig garantierten Reservierungen alle weiteren Nächte ab der ersten Nacht storniert und dem Gast steht kein Anspruch auf die Folgenächte zu.
3.2 Bei Reservierungen am Tag des Anreisetages hat der Gast die Zahlung gemäß §5 für den Aufenthalt unverzüglich, im Regelfall innerhalb einer Stunde, zu leisten.
4. ÜBERNACHTUNGSPREISE & SONSTIGE PREISE
4.1 Es gelten die von LoC zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausgewiesenen Preise.
Geltende und ausgewiesene Preise verstehen sich Brutto und enthalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben.
Vom Gast selbst geschuldete lokale Abgaben, wie beispielsweise Kurtaxen sind nicht enthalten.
5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN & RECHNUNG
5.1 Der Preis für die vom Gast gebuchte Übernachtungsleistung ist immer im Voraus durch den Gast zu bezahlen.
5.2 Eine Aufrechnung durch den Gast gilt als ausgeschlossen, es sei denn, die Aufrechnung betrifft eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung.
5.3 Akzeptierte Zahlungsmittel sind MasterCard, Visa, American Express, Apple Pay, Klarna, PayPal oder reguläre Banküberweisung. Barzahlung wird nicht akzeptiert.
5.4 LoC behält sich das Recht vor, die hinterlegten Zahlungsmethoden mit Beträgen für genutzte Zusatzleistungen oder Verstöße gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu belasten. Der Gast ermächtigt LoC hierzu ausdrücklich.
5.5 Mit einer Reservierung geht das Einverständnis des Gastes einher, dass der Gast seine Rechnung als Download oder per E-Mail erhält.
6. NUTZUNGSMÖGLICHKEITEN RESERVIERTER WOHNUNGEN
6.1 Ein reserviertes Apartment steht dem Gast im nach der Buchung bestimmten Zeitraum zur Verfügung.
6.2 Die von LoC zur Verfügung gestellten Schlüssel, Parkausweise und/oder Schlüsselkarten sind am Abreisetag an LoC, einem von LoC genannten Dritten oder an dem durch LOC durch Beschilderung und/oder Nachricht ausgewiesenen Ablageort in der Wohnung bzw. in einem Schlüsselsafe zu hinterlassen.
Bei Verlust eines Schlüssels, einer Schlüsselkarte oder eines Parkausweises sowie bei Nichtabgabe dieser genannten Gegenstände entsteht eine Gebühr von 50,00 €. LoC ist weiterhin berechtigter Ersatz für den hierdurch entstandenen Schaden vom Gast zu erheben, wenn der Schaden 50,00€ übersteigt. Eingeschlossen ist dabei auch der Austausch der betroffenen Schließanlage, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises offen, dass LoC ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
6.3 Eine spätere Abreise (Late Check-out) kann auf Anfrage und bei Verfügbarkeit zwischen LoC und dem Gast vereinbart werden.
Wenn LoC dem Late Check-out zustimmt, ist LoC berechtigt, für die zusätzliche Nutzung der Wohnung 15,00€ je angefangene Stunde in Rechnung zu stellen. Soweit es an einer Zustimmung fehlt, ist LoC berechtigt für jede begonnene Stunde 30,00€ anzusetzen. Bei einer Abreise von mehr als 3 Stunden nach dem ursprünglich vereinbarten Check-out wird der volle Übernachtungspreis der Wohnung erhoben, wenn LoC zugestimmt hat. Fehlt es an einer Zustimmung, schuldet der Gast neben dem vollen Übernachtungspreis den Ersatz des Weiteren entstehenden Schadens. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises offen, dass LoC ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
6.4 Einen vertraglichen Anspruch auf einen Late Check-out kann der Gast nicht herleiten.
6.5 Eine frühere Anreise (Early Check-in) kann auf Anfrage und bei Verfügbarkeit zwischen LoC und dem Gast vereinbart werden.
Wenn LoC dem Early Check-in zustimmt, ist LoC berechtigt, für die zusätzliche Nutzung der Wohnung 15,00€ je angefangene Stunde in Rechnung zu stellen. Einen vertraglichen Anspruch auf einen frühen Check-in kann der Gast nicht herleiten.
7. Überlassung, Weitervermietung, Nutzung
7.1 Die Weitervermietung oder Weitervermittlung der gebuchten Wohnung ist untersagt. Darunter fällt insbesondere auch die Weitervermittlung der Wohnungen oder von Wohnungskontingenten an Dritte zu höheren als den durch LoC ausgewiesenen Preisen.
Gleichermaßen ist eine Abtretung oder der Verkauf von Ansprüchen gegen LoC nicht zulässig. In diesen Fällen ist LoC berechtigt, die Reservierung zu stornieren, insbesondere dann, wenn der Gast bei Abtretung/Verkauf gegenüber Dritten unwahre Angaben über die Art der Buchung oder die Bezahlung gemacht hat.
7.2 Die Nutzung der Wohnungen von LoC zu anderen Zwecken als der Beherbergung wird ausdrücklich untersagt. Darunter fallen insbesondere gewerbliche oder aber illegale Nutzungen.
Ohne ausdrückliche Zustimmung ist die Nutzung der Wohnungen für Foto- oder Videoaufnahmen ebenfalls untersagt. LoC behält sich im Falle einer Nutzung aus anderen Gründen als der Beherbergung die Reservierung ohne Rückerstattungen zu stornieren und die Mietsache zu räumen.
8. HAFTUNG VON LoC
8.1 LoC haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbegrenzt. Ebenso haftet LoC für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von LoC beruhen.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet LoC nur und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast vertrauen darf (Kardinalspflicht).
Einer Pflichtverletzung von LoC steht der seines gesetzlichen Vertreters, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen gleich.
Weiterführende Schadensersatzansprüche – soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anders geregelt – sind ausgeschlossen.
8.2 Im Falle von Störungen oder Mängeln an den Leistungen von LoC wird LoC auf unverzügliche Rüge des Gastes oder bei Kenntnis bemüht sein, Abhilfe zu schaffen.
Der Gast ist dabei ebenfalls verpflichtet, ihm beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beheben und einen etwaigen Schaden geringzuhalten.
Darüber hinaus ist der Gast verpflichtet, LoC unverzüglich auf die Möglichkeit der Entstehung eines hohen Schadens aufmerksam zu machen.
8.3 LoC haftet für eingebrachte Sachen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Ein etwaiger Anspruch des Gastes erlischt, wenn er nicht unverzüglich nach dem Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung gegenüber LoC eine Anzeige macht, mit der Ausnahme, dass eine verspätete Anzeige keine Auswirkungen auf die Aufklärung des Sachverhaltes hat.
Im Falle der Einbringung von Geldmitteln, Wertgegenständen oder sonstigen Kostbarkeiten die einen Wert von mehr als 800,00€ oder aber bei sonstigen Sachen, die in einen Wert von mehr als 3.500,00€ übersteigen, bedarf es einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit LoC. Ansonsten ist eine Haftung von LoC für Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dieser Mittel oder Gegenstände ausgeschlossen.
8.4 Es kommt kein Verwahrungsvertrag zustande, wenn dem Gast entgeltlich oder unentgeltlich ein Stellplatz durch LoC zur Verfügung gestellt wird. Daraus resultiert keine Überwachungsverpflichtung für LoC.
Bei Abhandenkommen, Diebstahl oder Beschädigung von auf dem Grundstück und/oder zur Verfügung gestelltem Stellplatz von oder durch abgestellte(n) oder rangierter Kraftfahrzeuge haftet LoC ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Der Gast ist verpflichtet, Schadensersatz unverzüglich zu leisten. Offensichtliche Schäden müssen unbedingt vor Verlassen des Stellplatzes angezeigt werden.
LoC haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Gäste oder sonstige dritte Personen zu verantworten sind.
8.5 Jegliche Ansprüche gegenüber LoC verjähren grundsätzlich innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder aufgrund grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch LoC sowie im Falle von Verletzungen einer Kardinalspflicht.
8.6 LoC übernimmt keinerlei Haftung für Fundsachen. Ausgenommen ist die Haftung aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen von LoC. Fundsachen werden ausschließlich auf Anfrage gegen Entgelt und einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr von 15,00€ zurückgesendet.
LoC verpflichtet sich zur Aufbewahrung von Fundsachen über einen Zeitraum von sechs Monaten. Anschließend erfolgt eine Entsorgung.
9. KAUTION
9.1 Zur Absicherung aller Ansprüche von LoC gegenüber dem Gast resultierend aus dem Beherbergungsvertrag ist LoC berechtigt, vor der Überlassung von Wohnungen folgende Sicherheitsleistungen/Kautionen vom Gast einzuziehen:
9.2 Bei einer Aufenthaltsdauer von weniger als drei Monaten eine Kaution in Höhe von 250,00€.
9.3 Bei einer Aufenthaltsdauer von drei bis sechs Monaten eine Kaution in Höhe eines monatlichen Übernachtungspreises.
9.4 Für den Fall einer Aufenthaltsdauer von weniger als drei Monaten ist LoC berechtigt, die Kaution/Sicherheitsleistung durch eine Vorabautorisierung des Zahlungsmittels zur Abgeltung der Sicherheitsleistung zu ergreifen.
Leistet der Gast die Kaution/Sicherheitsleistung nicht, so hat er keinen Anspruch auf den Aufenthalt in der Wohnung.
Hat LoC dem Gast die Wohnung trotz dessen überlassen, so ist LoC zur fristlosen Kündigung des Beherbergungsvertrages berechtigt, wenn die Kaution nicht in einer zu setzenden angemessenen Nachfrist geleistet wird.
9.5 LoC ist verpflichtet, die Kaution innerhalb eines Monats nach Beendigung des Beherbergungsvertrages abzurechnen.
10. KUNDENDATEN
10.1 LoC erhebt und ermittelt bestätigte E-Mailadressen sowie Telefonnummer des Gastes zur Sicherstellung der Kommunikation.
Gleichermaßen ist LoC berechtigt, ein gültiges Identifikationsdokument beim Check-in digital einzufordern.
Für inländische Gäste ist dies ein Personalausweis oder Reisepass, für ausländische Gäste immer ein Reisepass.
10.2 Sollte die Identität eines Gastes auf Grund fehlender oder falscher Dokumente nicht zweifelsfrei geklärt werden können, so ist LoC berechtigt, die Buchung zu stornieren.
10.3 LoC ist berechtigt, die Buchung eines Gastes zu stornieren, sollte die Identität eines Gastes aufgrund fehlender oder falscher Dokumente nicht zweifelsfrei geklärt werden können.
10.4 Zur Vermeidung betrügerischer und schadhafter Buchungen setzt LoC Softwarelösungen ein, die mittels der vom Gast eingeforderten Daten (E-Mailadresse, Telefonnummer, Kreditkartendaten, Anschrift) für jeden Gast einen „Fraud-Prevention-Score“ ermitteln, um betrügerische Buchungen zu erkennen.
LoC behält sich das Recht vor, eine durch das System entsprechend markierte Buchung zu stornieren.
11. BEENDIGUNG DES BEHERBERGUNGSVERTRAGS
11.1 LoC behält sich das Recht vor und ist berechtigt, einen Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
Insbesondere liegt dann ein wichtiger Grund vor wenn
a) Höhere Gewalt oder andere von LoC nicht zu vertretende Umstände machen die Erfüllung des Vertrags unmöglich
b) LoC begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung entweder den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder die Außenwirkung bzw. das Image von LoC und dessen Standorten in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von LoC zuzurechnen ist
c) Buchungen schuldhaft unter irreführenden oder falschen Angaben oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen durchgeführt werden; Wesentlich kann dabei jedoch nicht ausschließlich die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein
d) der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthalts gesetzwidrig ist oder aber der Wohnungsprostitution dient
e) Im Falle von Weiterverkauf bzw. Weitervermietung und/oder Weitervermittlung (siehe Ziffer 7)
Über die Ausübung des Kündigungsrechtes hat LoC den Gast unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
11.2 Es besteht kein Anspruch auf Schadensersatz des Gastes bei berechtigter Kündigung durch LoC.
11.3 Erfolgte eine Kündigung seitens LoC wegen eines Umstands, der durch den Gast zu vertreten ist bzw. aus einem Grund gemäß og Ziffer 1, so ist LoC berechtigt auch zukünftige Buchungen, dies gilt auch, wenn diese bereits seitens LoC bestätigt sind, des Gastes zu stornieren oder abzulehnen.
12. GUTSCHEINE
12.1 Ein bei LoC erworbener Gutschein kann lediglich für Leistungen von LoC eingelöst werden. Bei Zahlungen mit dem Gutschein verbleibt ein Restguthaben, das Bestehen bleibt und für weitere Buchungen genutzt werden kann.
12.2 Gutscheine können nicht zurückgegeben werden, sie sind nicht wiederverkäuflich oder übertragbar und sind nicht ganz oder teilweise gegen Bargeld einlösbar.
12.3 Der Besteller des Gutscheins ist für die Angabe der korrekten Daten (insbesondere E-Mail-Adresse) verantwortlich, welche der Gutschein und die Rechnung versendet werden sollen.
13. RAUCHVERBOT UND SICHERHEITSEINRICHTUNGEN
13.1 Alle Apartments von LoC sind Nichtraucherapartments. Das Rauchen in den Apartments als auch in den Gemeinschaftsbereichen von LoC ist ausdrücklich untersagt. Dies gilt auch für E-Zigaretten, Shishas, Tabak-Erhitzer und ähnliche Geräte.
13.2 Das Rauchen auf Balkon- und/oder Terrassenbereichen ist nur bei entsprechender Kennzeichnung und geschlossener Tür zum Apartment erlaubt.
13.3 Für den Fall von Zuwiderhandlung hat LoC das Recht vom Gast Schadensersatz für die besonders notwendigen Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer durch den Vorfall nicht zumutbaren Weitervermietung des Apartments in Höhe von mindestens EUR 350,00 zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist gleich höher anzusetzen, wenn LoC einen Schaden nachweist. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass LoC ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist,
13.4 Das Manipulieren oder Blockieren von Notausgängen, Feuerlöschern oder dem Feuer/-Hausalarm und anderen technischen Geräten ist verboten. Bei Verstößen droht eine Strafgebühr von 150 €. Dies gilt auch für Manipulation oder Ausschalten von Sicherheits- und Dezibelsensoren, Rauchmeldern usw. innerhalb des Apartments.
13.5 LoC ist eine aktive Buchung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Gäste des Hauses zu verweisen, wenn Kenntnis von Zuwiderhandlungen nach den Punkten 13.1 und 13.4 erlangt wird. Ein Anspruch auf eine Rückerstattung oder Teilerstattung besteht in diesen Fällen nicht. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass LoC ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist,
13.6 In Gebäuden von LoC können sich vernetzte Rauchmelder, die direkt mit der Leitstelle der Feuerwehr oder eines Sicherheitsdienstes verbunden sind, befinden. Für das vorsätzliche oder fahrlässige Auslösen der Brandmeldeanlage (zum Beispiel aufgrund des Verstoßes gegen das Rauchverbot) haftet der Gast in vollem Umfang, mindestens jedoch in der Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten (zum Beispiel Einsatzkosten Feuerwehr oder Sicherheitsdienst).
14. VERBOT VON PARTYS UND VERSAMMLUNGEN
14.1 Grundsätzlich ist Lärm im gebuchten Apartment, den gemeinschaftlichen Nutzungsbereichen sowie auf dem umliegenden Gelände zu vermeiden. Die Nachtruhe ist von 22 Uhr bis 6 Uhr einzuhalten („Ruhezeiten“), soweit nicht durch die Hausregeln abweichende Zeiten vorgegeben sind.
14.2 In Wohnungen und Gemeinschaftsflächen von LoC ist das Durchführen von Partys und Versammlungen stark untersagt.
14.3 Für den Fall von Zuwiderhandlung hat LoC das Recht vom Gast Schadensersatz für die besonders notwendigen Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer durch den Vorfall nicht zumutbaren Weitervermietung des Apartments in Höhe von EUR 1000,00 zu verlangen. Das Recht auf weitergehenden Schadensersatz wird hiervon nicht berührt. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass LoC ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist,
14.4 In Wohnungen von LoC können Sensoren zur Dezibelmessung verbaut sein.
Diese Sensoren zeichnen keine Stimmen oder Unterhaltungen auf, dienen jedoch der Erkennung von übermäßiger Lautstärke.
In Gemeinschaftsflächen von LoC, daher Fluren oder anderen Gemeinschaftsbereichen, können ebenfalls Sensoren zur Dezibelmessung verbaut sein, gleichermaßen aber auch aktive Videoüberwachung, welche 24/7 aufzeichnet und in einer Cloudumgebung speichert.
14.5 LoC ist eine aktive Buchung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Gäste des Hauses zu verweisen, wenn Kenntnis von Zuwiderhandlungen nach den Punkten 14.1 und 14.2 erlangt wird. Ein Anspruch auf eine Rückerstattung oder Teilerstattung besteht in diesen Fällen nicht. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass LoC ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist,
LoC behält sich das Recht vor, die Leistungen eines Dritten, beispielsweise eines Sicherheitsdienstes, in Anspruch zu nehmen.
Durch etwaige Intervention eines Dritten anfallende Kosten werden an den Gast weitergegeben.
15. BESCHÄDIGUNG ODER UNBERECHTIGTE INVENTARENTFERNUNG
15.1 Sollte es während der Beherbergung zu Schäden über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen oder wird das Inventar unberechtigt aus der Einheit entfernt, so hat LoC Anspruch auf Schadensersatz, was insbesondere die Aufwendungen zur Beseitigung des Schadens, einschließlich eventueller Umsatzeinbußen resultierend aus einer nicht möglichen Vermietung des Apartments, betrifft, Die Rechtsverfolgungskosten umfassen zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 50€ für einen solchen Schadensfall. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass LoC ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
16. HAUSTIERE
16.1 Das Mitbringen von (Haus)tieren ist in Wohnungen und Gemeinschaftsflächen nicht gestattet. Ausnahmen sind Blinden-, Gehörlosen- sowie weitere vergleichbare Diensthunde. Diese dürfen gegen Nachweis kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt werden.
Der entsprechende Nachweis ist vor dem Check-in eigenständig an LoC vorzulegen.
16.2 Vom vorgenannten Grundsatz ist LoC berechtigt, weitere Ausnahmen zu machen. Der Gast hat hierauf keinen Anspruch. Hält sich ein Haustier ohne Genehmigung in einer Einheit auf, werden pauschal EUR 250,00 für eine Sonderreinigungsgebühr seitens LoC in Rechnung gestellt.
LoC ist berechtigt, eine aktive Buchung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Gäste des Hauses zu verweisen, wenn Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 vorliegen. Ein Anspruch auf eine Rückerstattung oder Teilerstattung besteht in diesen Fällen nicht. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises offen, dass LoC ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
17. INSTANDHALTUNG
17.1 Mit der Buchung eines Apartments von LoC verpflichtet sich der Gast das überlassene Apartment sowie zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmter Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln, für ausreichende Lüftung und Heizung zu sorgen, als auch grobe Verschmutzungen zu vermeiden. Liegen Verschmutzungen, die über den üblichen Gebrauch hinausgehen, während des Aufenthalts des Gastes oder auch nach dessen Abreise vor, so hat LoC das Recht, dem Gast eine zusätzliche Reinigungsgebühr in Höhe von mindestens EUR 50,00 (abhängig vom Zustand der Einheit) in Rechnung zu stellen. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass LoC ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist,
17.2 Weiterhin verpflichtet sich der Gast, die Einrichtung des Apartments auf Vollständigkeit und Gebrauchstauglichkeit unter Beachtung der Überprüfung und eventueller Mängel und Beanstandungen unverzüglich mitzuteilen.
17.3 Der Gast haftet für sämtliche Schäden an dem ihm überlassenen Apartment, den Einrichtungsgegenständen und den zur gemeinschaftlichen Nutzung bestimmten Räumen, Einrichtungen und Anlagen, die er oder seine Besucher durch vertragswidrige Benutzung schuldhaft verursacht haben und die nicht auf eine normale Abnutzung zurückzuführen sind.
Alle am überlassenen Apartment entstandenen Schäden hat der Gast unverzüglich gegenüber von LoC anzuzeigen.
17.4 Bei Buchungen von mehr als 14 Nächten ist es erforderlich, wöchentliche Zwischenreinigungen durchzuführen. Der Gast ist verpflichtet, dem vom LoC beauftragten Dienstleister oder Mitarbeitern von LoC zu diesem Zweck Zugang zum Apartment zu gewähren.
18. INTERNETNUTZUNG
18.1 Dem Gast wird durch LoC im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten ein Internetzugang zur Verfügung gestellt. Störungen, etwa aufgrund höherer Gewalt oder durch Wartungsarbeiten oder ähnliches können nicht ausgeschlossen werden.
18.2 Der Gast darf den Internetanschluss nicht missbräuchlich verwenden. Eine missbräuchliche Verwendung liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: Download und Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte über Peer-to-Peer-Sharing-Plattformen, illegale Streaming-Angebote sowie das Einstellen, Abrufen oder Übermitteln strafrechtlich relevanter Inhalte (insbesondere §§ 130, 130a, 131 und 184 StGB). Der Gast ist verpflichtet, bei der Nutzung die Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten. Der Gast stellt LoC auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen und Schadenersatzforderungen Dritter sowie von den Kosten der Rechtsverteidigung in angemessener Höhe frei, die durch eine rechtswidrige Nutzung des überlassenen Internetanschlusses durch den Gast oder durch Dritte mit dem Wissen des Gastes verursacht worden sind. Dieser Freistellungsanspruch erfasst insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechten sowie datenschutzrechtlichen Verstößen.
18.3 Eine Weitergabe der Zugangsdaten für den Internetanschluss von LoC an Dritte ist dem Gast untersagt. Dies gilt auch für die Veröffentlichung etwaiger Zugangsdaten. Bei Zuwiderhandlung hat der Gast für alle durch die Weitergabe der Zugangsdaten entstandenen Schäden gegenüber LoC einzustehen.
18.4 Im Übrigen behält sich LoC vor, den Internetanschluss des Gastes bei Rechtsverstößen zu sperren.
19. DATENSCHUTZ
19.1 Die Datenschutzbestimmungen sind einsehbar unter:
https://www.loc-rental.de/datenschutz
20. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
20.1 Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung des Beherbergungsvertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
20.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sind der Sitz des Beherbergungsbetriebs.
20.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Beherbergungsbetriebs. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und kein allgemeiner Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Beherbergungsbetriebs.
20.4 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
20.5 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, nichtig sein oder nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen/nichtigen Bestimmung werden die Parteien eine solche Bestimmung treffen, die dem mit der unwirksamen/nichtigen Bestimmung beabsichtigten Zweck am nächsten kommt. Dies gilt auch für die Ausfüllung eventueller Vertragslücken.
20.6 Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Beherbergungsbetrieb weder bereit noch verpflichtet.